Die Unterstützung der heimischen Vereine, sozialen Institutionen, Kindergärten und Schulen sowie gemeinnützigen Einrichtungen in unserem Geschäftsgebiet gehört zum Selbstverständnis der Volksbank Kaiserslautern eG. Dafür stellen wir der Region jährlich mehr als 100.000 Euro in Form von Spenden oder Sponsoring zur Verfügung. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Gemeinschaft in den Vereinen zu stärken und Ihr ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen.
Wir fördern unsere Region
Spenden und Sponsoring online beantragen
Um eine Förderung beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wir fördern ausschließlich konkrete und regionale Projekte innerhalb unseres Geschäftsgebiets aus den Bereichen Kinder, Jugend, Bildung, Sport und Kultur.
- Der Antragsteller (Verein, Institution) ist in unserem Geschäftsgebiet ansässig.
- Der Antragsteller muss eine aktive Geschäftsbeziehung (z.B. Girokonto mit regelmäßigen Zahlungsverkehr, Geldanlage oder Darlehen) zur Volksbank Kaiserslautern eG unterhalten.
Und das benötigen Sie, um einen Onlineantrag stellen zu können:
- Kontaktdaten Antragsteller (Verein, Institution)
- Kontaktdaten Ansprechpartner
- Kontonummer/IBAN
- Für Spenden: Vollständig ausgefüllter Reinertragsnachweis
- Für Sponsoring: Auflistung Ihrer Sponsoringmöglichkeiten (z. B. Anzeige im Vereinsheft, Verlinkung auf Homepage, etc.)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Erklärungen, Formulare im Überblick
Vereine
Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden
Stiftungen
- Reinertragsnachweis für private Stiftungen (Original aufbewahren, bei Zusage bitte einsenden oder in Filiale abgeben)
- Reinertragsnachweis für öffentlich-rechtliche Stiftungen (Original aufbewahren, bei Zusage bitte einsenden oder in Filiale abgeben)
- Merkblatt für private Stiftungen
- Merkblatt für öffentlich-rechtliche Stiftungen
- Abgabenordnung
FAQ
Voraussetzungen
- Wir fördern ausschließlich konkrete und regionale Projekte innerhalb unseres Geschäftsgebiets aus den Bereichen Kinder, Jugend, Bildung, Sport und Kultur.
- Der Antragsteller (Verein, Institution) ist in unserem Geschäftsgebiet ansässig.
- Der Antragsteller muss eine aktive Geschäftsbeziehung (z.B. Girokonto mit regelmäßigen Zahlungsverkehr, Geldanlage oder Darlehen) zur Volksbank Kaiserslautern eG unterhalten.
Unterschied zwischen Spende und Sponsoring
Eine Spende ist frei von jeder Gegenleistung und unterstützt einen gemeinnützigen Zweck in voller Höhe.
Für alle Zuwendungen, bei denen eine Gegenleistung erfolgt – wie zum Beispiel das Abdrucken einer Anzeige handelt es sich um Sponsoring. Beim Sponsoring wird eine Rechnung ausgestellt.
Welche Angaben werden aus dem Freistellungsbescheid benötigt?
- Steuernummer
- Finanzamt
- Datum des Bescheids
- letztes geprüftes Jahr
- Nummer des Verwendungszwecks lt. Abgabenordnung
Wichtige Formulare
- Merkblatt für Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Merkblatt für Stiftungen
- Merkblatt für Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Merkblatt für Vereine, gGmbH, gAG oder gGen
- Reinertragsnachweis Kommunen
- Reinertragsnachweis Öffentlich-rechtliche Stiftungen
- Reinertragsnachweis private Stiftungen
- Reinertragsnachweis Vereine
- Abgabenordnung § 52 - 54
Großprojekte
Mehr Informationen finden Sie in unserem Crowdfunding-Portal "Viele schaffen mehr".