- Für Vermieter
- Sichere Anlage der Kaution
- Gute Verzinsung
Das Mietkautionskonto
für Vermieter
Für eine neue Wohnung werden bis zu drei Monatskaltmieten als Kaution verlangt.
Die Kaution wird als Spareinlage geführt und auch dementsprechend verzinst.
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter, für den Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sie muss als Bestandteil im Mietvertrag angegeben sein.
Beim Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters wird eine Sondervereinbarung für die Mietkaution getroffen. Damit klar ersichtlich ist, welchen Zweck das Sparkonto hat, wird der Name und die Adresse des Mieters bei der Anlage vermerkt. Während der Dauer des Mietverhältnisses werden Zinsen auf das Sparkonto gezahlt, die für den Mieter steuerpflichtig sind. Der Vermieter muss hierzu dem Mieter jedes Jahr eine Bescheinigung vorlegen, damit er diese bei seiner Steuererklärung dem Finanzamt vorlegen kann.
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagedauer Min. | 3 Monate |
Ratenrhythmus | monatlich zweimonatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich |
Teilverfügungsmöglichkeit | ja |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Konditionen
Zinssatz | 0,00 % p. a. |
Zinsbindungsart | variabel |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |